Die Aufgabe des Seelsorgebereichsrates ist die Koordinierung und Durchführung der gemeinsamen pastoralen Aufgaben. Der SBR berät die Themen und bringt Ideen ein, die die Zusammenarbeit im Seelsorgebereich berühren oder alle Pfarreien gemeinsam betreffen. Er erarbeitet Lösungsvorschläge, über die in den einzelnen Pfarrgemeinderäten beschlossen wird.